Heute um 10.00 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekanntgegeben: Schwulen und lesbischen Paaren die Ehe zu verweigern, ist verfassungswidrig – weil sie Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Erkenntnisses hat der VfGH auch die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet.
Wann kann die erste gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen werden?
Die bisherigen Bestimmungen (Ehe für verschiedengeschlechtliche Paare, Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare) bleiben noch bis 31. Dezember 2018 in Kraft, wenn das Parlament sie nicht schon vorher aufhebt oder ändert. Gleichgeschlechtliche Paare können daher spätestens am 1. Jänner 2019 heiraten.Jene Paare, die beim VfGH die Beschwerde eingebracht haben, können schon ab der Zustellung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes heiraten – wenn nicht andere Gründe dagegen sprechen. Neben dem Fall, auf Grund dessen der Verfassungsgerichtshof das Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet hat, sind noch vier weitere Fälle anhängig.
Warum hat der VfGH das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) nicht zur Gänze aufgehoben?
Für eine verfassungsmäßige Rechtslage reichte es aus, jene Bestimmungen aufzuheben, welche die Zugangsvoraussetzungen für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare regeln. Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) sollte als Rechtsrahmen für bestehende Partnerschaften aufrecht bleiben. Der Status von Paaren, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, bleibt unverändert, mit allen Rechten und Pflichten.Müssen eingetragene Partner jetzt auch noch zusätzlich heiraten?
Ja, wenn sie künftig als verheiratet gelten wollen. Nein, wenn sie mit ihrem bisherigen Status als eingetragene Partner zufrieden sind.Haben gleichgeschlechtliche Paare jetzt die Wahlmöglichkeit zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft?
Auf Grund der Rechtslage nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes haben sie spätestens nach dem 31. Dezember 2018 eine Wahlmöglichkeit. Der Gesetzgeber könnte aber eine Neuregelung beschließen, die eine andere Rechtslage bringt.Können sich jetzt auch verschiedengeschlechtliche Paare verpartnern?
Auf Grund der Rechtslage nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist das spätestens nach dem 31. Dezember 2018 möglich. Verschiedengeschlechtliche Paare haben dann so wie gleichgeschlechtliche Paare eine Wahlmöglichkeit. Der Gesetzgeber könnte aber eine Neuregelung beschließen, die eine andere Rechtslage bringt.Was müssen Menschen, die in einer Eingetragener Partnerschaft leben, tun, damit sie heiraten können?
Sie müssen zunächst das Ende der vom Verfassungsgerichtshof gesetzten Frist (31. Dezember 2018) bzw. das frühere Inkrafttreten einer allfälligen Neuregelung durch den Gesetzgeber abwarten. Sobald ihnen die Ehe offensteht, müssen sie sich wie alle Paare bei ihrem zuständigen Standesamt zur Eheschließung anmelden.Ist eine bestehende Eingetragene Partnerschaft ein Ehehindernis?
Wer in einer Eingetragenen Partnerschaft lebt, darf eine Ehe erst eingehen, wenn die eingetragene Partnerschaft für nichtig erklärt oder aufgelöst worden ist. Ob diese Regelung auch für Paare gilt, die bereits in eingetragener Partnerschaft leben und zusätzlich heiraten wollen, entscheiden die zuständigen Behörden und Gerichte.FPÖ-Kickl kritisiert ÖVP
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), dass die Ehe in Österreich ab 2019 für schwule und lesbische Paare geöffnet werden muss, sei „anzuerkennen“, erklärte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl in einer Aussendung. Er beschuldigte den künftigen Koalitionspartner ÖVP, in dieser Frage nicht ehrlich gewesen zu sein.„Ich bedaure, dass die ÖVP in dieser Frage nicht mit offenem Visier gekämpft hat, sondern ein doppeltes Spiel gespielt hat. Ein Beispiel mehr für eine Politik nach dem Motto: ‚Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass‘“, richtet der FPÖ-General der Volkspartei aus.
ÖVP habe „politische Verantwortung“ für die Öffnung der Ehe durch den VfGH
Es sei „genau das eingetreten, wovor wir bereits 2009 bei Beschluss der eingetragenen Partnerschaft gewarnt haben“: Dass die Eingetragene Partnerschaft den Grundstein für die Öffnung der Ehe lege. Die politische Verantwortung würden „all jene tragen, die 2009 mit salbungsvollen Worten darauf hingewiesen hätten, dass die eingetragene Partnerschaft keine weiteren Konsequenzen in Richtung Gleichstellung nach sich ziehen würde“, richtet Kickl auch der ÖVP aus.„Nach außen hin haben angeblich Konservative die Verteidiger der Ehe zwischen Mann und Frau gespielt, während sie in Wahrheit dem VfGH die Möglichkeit zur Gleichstellung gegeben haben“, ärgert sich Kickl – und schließt: „Ungleiches wird gleich behandelt.“ Der besondere Schutz der Ehe von Mann und Frau verdanke sich der Tatsache, dass nur in dieser Verbindung der Möglichkeit nach neues Leben entstehen könne, ignoriert der FPÖ-Generalsekretär in seiner Aussendung die entsprechenden Urteile des VfGH.
Eine Stellungnahme der ÖVP zur Entscheidung des VfGH, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen ist, liegt noch nicht vor.
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©GGG Redaktion