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Vor der Eintragung

Eingetragene Partnerschaft

iBoys Magazin ©Getty Images
Wer seine Partnerschaft eintragen möchte, sollte vorher ganz grundsätzliche Dinge beachten. Hier eine kurze Übersicht:

Wer kann eine Eingetragene Partnerschaft eingehen?

Um eine Eingetragene Partnerschaft einzugehen, müssen beide Partner das gleiche Geschlechthaben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Volljährigkeit, also bei österreichischen Staatsbürgern die Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit; bei beschränkter Geschäftsfähigkeit muss der gesetzliche Vertreter einwilligen
  • Keine aufrechte Ehe oder Eingetragene Partnerschaft
  • Keine Verwandtschaft in gerader Linie (z. B. Vater und Sohn), keine Geschwister oder Halbgeschwister, kein Adoptivverhältnis
Die beiden Partner müssen übrigens nicht schwul oder lesbisch sein. Die sexuelle Orientierung wird nicht überprüft – genausowenig wie bei Eheschließungen, wo ein Schwuler und eine Lesbe ebenfalls eine Zivilehe eingehen können.
Keine Rolle spielen auch Staatsbürgerschaft und Wohnsitz des Paares. Theoretisch kann auch ein ausländisches Paar, das gerade auf Urlaub in Österreich ist, eine Eingetragene Partnerschaft eingehen.
Bei Transmenschen zählt das Geschlecht zu dem Zeitpunkt, an dem die Eingetragene Partnerschaft oder Ehe geschlossen wird. Verheiratete Transmenschen müssen sich nach der rechtlichen Anpassung ihres Geschlechts also nicht scheiden lassen.

Welche Rechte und Pflichten gehen wir mit der Eingetragenen Partnerschaft ein?

Im Alltag fast die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Paare mit einer Ehe. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich das Paar „gegenseitig beisteht“ und die Lebensgemeinschaft „unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestaltet“.
Das bedeutet in der Praxis, dass das Paar gemeinsam wohnen muss. Vorübergehend sind getrennte Wohnungen aber in Ordnung, wenn ein „Zusammenleben unzumutbar oder ein getrennter Wohnsitz aus wichtigen persönlichen Gründen gerechtfertigt“ sind.
Die Kosten für das gemeinsame Leben müssen beide Teile ihren Möglichkeiten entsprechend gemeinsam tragen. Wer mehr verdient, muss also auch mehr zum gemeinsamen Lebensunterhalt beitragen.
Wenn einer der beiden Partner keinen Job hat und den gemeinsamen Haushalt führt, leistet er dadurch seinen Beitrag zur „Deckung der Lebensbedürfnisse“ und hat deshalb Anspruch auf Unterhalt.
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©red
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Kommentare (3)
  • Warum wird das immer noch angezeigt, wenn man seit 4 Jahren keine eingetragene Partnerschaft mehr eingehen kann? 😅

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  • Warum wird das immer noch angezeigt, wenn man seit 4 Jahren keine eingetragene Partnerschaft mehr eingehen kann? 😅

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  • @_Silas_ das Thema bezieht sich auf Österreich! :)

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