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Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare

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iBoys Magazin ©RECHTSKOMITEE LAMBDA
Anders als im Großteil der westlichen Welt, ist es in Österreich zwei Männern oder zwei Frauen immer noch verboten zu heiraten.
Immer noch gibt es zwei getrennte Partnerschaftsverträge für heterosexuelle Paare einerseits und für homosexuelle Paare andererseits. Einen Partnerschaftsvertrag für verschiedengeschlechtliche Paare, der am Standesamt eingetragen wird (die Zivilehe), und einen Partnerschaftsvertrag für gleichgeschlechtliche Paare, der auf der Bezirkshauptmannschaft (bzw. in den Statutarstädten am Magistrat) eingetragen wird (die eingetragene Partnerschaft).





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