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"Gehabe" nicht schwul genug

Innenminister lehnt Asyl für Homosexuelle ab

iBoys Magazin ©BFA/BMI
Erneut sorgt eine Stellungnahme des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegenüber homosexuellen Flüchtlingen für Empörung. Wie die Wiener Stadtzeitung Falter in ihrer aktuellen Ausgabe aufdeckt, begründet die Regionalstelle Wiener Neustadt des Amtes die Ablehnung eines Asylbescheids mit abstrusen Begründungen.
Der heute 18-Jährige ist als Minderjähriger alleine nach Österreich geflüchtet. Hier sucht er Schutz – auch wegen seiner Ho

mosexualität. Doch die glaubt ihm das BFA in Wiener Neustadt nicht. Und die Begründungen dafür sind – höflich formuliert – abstrus.
Denn: „Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten“, heißt es im negativen Asylbescheid. Wie ein schwuler Mann zu gehen, sich zu geben oder zu kleiden hat oder ein Drag-Queen-Outfit einen positiven Asylbescheid garantiert, verrät der verantwortliche Beamte dort übrigens nicht.

In einem anderen Teil der Begründung erklärt der Beamte, es werde berichtet, dass der Flüchtling im SOS-Kinderdorf, wo er als Minderjähriger untergebracht war, „öfter Auseinandersetzungen mit anderen Zimmergenossen“ gehabt hätte. Was das mit dem Asylbescheid zu tun hat? Ganz einfach: „Ein Aggressionspotenzial ist bei ihnen also vorhanden, das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre“, so der Beamte.

„Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?“, will das Asylamt von dem Flüchtling wissen

Und auch der persönliche Umgang spreche der vom Falter zitierten Begründung gegen eine gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung: „Freunde hätten Sie nicht sehr viele, steht in dem Bericht ebenso. Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?“, heißt es dort.

Und auch mit dem Privatleben nicht-schwuler Afghanen kennt man sich im BFA aus: „Dass Sie nicht homosexuelle Jungs geküsst hätten, sogar viele davon, ist absoluter Unsinn“, heißt es: „Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen. Kein Mann lässt sich von einem anderen Mann küssen, wenn er nicht homosexuell ist. Das ist völlig undenkbar.“

Die negativen Bescheide von LGBT-Flüchtlingen haben oft „gröbste rechtliche Mängel“

Solche Begründungen passen zum derzeitigen Umgang des BFA gegenüber sexuellen Minderheiten: Die Bescheide, mit denen die Anträge von LGBT-Geflüchteten abgelehnt werden, haben oft „gröbste rechtliche Mängel“, erklärte Julia Valenta, Rechtsberaterin von Queer Base, einer NGO für LGBT-Flüchtlinge, im Juni der ZIB 2: „Wir haben auch das Gefühl, dass es einen enormen Druck seitens der Politik gibt, (…) möglichst viele Asylanträge negativ zu bescheiden.“

Erst gestern hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einen negativen Asylbescheid des BFA kassiert: Im Fall eines jungen Iraners wurde geurteilt, dass er nicht schwul sein könne, weil er die Bedeutungen der Farben der Regenbogenflagge nicht kenne – obwohl er in Österreich eine fixe Beziehung zu einem Mann hat.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl schickt auch schwule Tschetschenen zurück nach Russland

Auch bekommen wegen ihrer Homosexualität geflüchtete Tschetschenen in Österreich kein Asyl, weil sie nach Ansicht der Beamten in anderen Teilen Russlands sicher wären. Doch das stimmt nicht: Erst vor einem Monat versuchten Verwandte von Zelimhan Ahmadow, den schwulen Tschetschenen aus seiner Wohnung in St. Petersburg zu entführen und zu verschleppen.

Und so finden Lesben, Schwule und Transpersonen in Österreich das nicht, was sie sich am meisten erhoffen: Sicherheit und die Möglichkeit, so zu leben, wie sie sind.
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